Joachim Spatz MdB - Ihr Bundestagsabgeordneter für Unterfranken

04.07.2011

Schutz vor militärischem Fluglärm

Rede vor dem Deutschen Bundestag vom 30.06.2011 (zu Protokoll gegeben) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Inge Höger, Herbert Behrens, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Schutz vor militärischem Fluglärm
- Drucksachen 17/5206, 17/5918 -
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren,

um es vorweg zu sagen: Wir sind uns der im Zusammenhang mit militärischen Flugbewegungen entstehenden Lärmbelastung bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürger sehr bewusst. Daher haben wir haben wir als FDP uns gemeinsam mit der CDU/CSU in der Koalitionsvereinbarung darauf verständigt, das Fluglärmgesetz dahingehend zu ändern, dass die Erstattungsfähigkeit von Lärmschutzkosten an Militärflughäfen bei den gleichen Lärmgrenzwerten einsetzt, wie bei zivilen Verkehrsflughäfen. Zu diesem Zweck soll das Fluglärmgesetz von 2007 novelliert werden. Derzeit läuft eine intensive Prüfung dahingehend, wie das von uns formulierte Ziel erreicht werden kann. Wir werden uns dafür einsetzen, den im Koalitionsvertrag formulierten Anspruch zeitnah umzusetzen.

Grundsätzlich obliegt dem Bundesministerium der Verteidigung die Überwachung des Luftraums über Deutschland als Maßnahme zur Erhaltung der äußeren Sicherheit. Dies umfasst auch die Flugverkehrskontrolle militärischer Flüge. Das Recht zum militärische Flugbetrieb alliierter Streitkräfte im Luftraum über Deutschland basiert auf völkerrechtlichen Vereinbarungen, wie zum Beispiel dem NATO-Truppenstatut und den hierzu ergangenen Ausführungsgesetzen. Diese völkerrechtlichen Verträge und gesetzlichen Vorgaben bilden die rechtlichen Rahmenbedingungen für militärischen Flugbetrieb in Deutschland für alle militärischen Nutzer.

Ungeachtet der berechtigten Anliegen von Anwohnern an Militärflughäfen muss an dieser Stelle schon darauf hingewiesen werden, dass die Antragssteller an keiner Stelle ihres Antrags auf die Notwendigkeit von Übungsflügen zur Erfüllung des Auftrags der Piloten verweisen; egal ob als Angehörige der Bundeswehr oder der Streitkräfte einer alliierten Partnernation. Diese Übungsflüge sind allerdings zwingend erforderlich und gehören genauso zur Wahrheit wie das Verständnis für die Betroffenheit von Anwohnern in der Nähe von militärischen Flugplätzen. Nun wissen wir ja alle, dass die LINKE sowohl die Einsätze der Bundeswehr sowie der NATO grundsätzlich ablehnt und sich damit schon von vornherein einer ernsthaften Diskussion über verantwortliche Sicherheitspolitik verweigert. Sie sind einfach nicht dazu bereit, legitime Interessen anzuerkennen, die letztlich dem Schutz unser aller Freiheit und Sicherheit dienen.

Wer allerdings im Gegensatz dazu verantwortliche Sicherheitspolitik betreiben will ist darauf angewiesen, sich an gegebenen Realitäten und Bedrohungsszenarien zu orientieren. Wer sich dieser schwierigen Herausforderung stellt, der wird schnell zu dem Ergebnis kommen, dass der Einsatz von Soldatinnen und Soldaten - so schwer es uns als mandatserteilendem Verfassungsorgan auch fallen mag - in gewissen Situationen unumgänglich und zwingend notwendig ist.

Vor dem Hintergrund dieser gesamtstaatlichen Verantwortung darf die Diskussion um militärischen Fluglärm in meinen Augen nicht alleine auf Anflugrouten, Landeverfahren und Flughöhen reduziert werden. Der Einsatz unserer Soldatinnen und Soldaten ist oftmals mit einer hohen Gefahr für Leib und Leben verbunden und bedarf deshalb ohne Wenn und Aber einer optimalen Vorbereitung. Dafür sind unter Umständen und im Einzelfall auch taktische Flugmanöver in der Nähe inländischer Stützpunkte notwendig. Sowohl die Bundeswehr als auch unsere alliierten Partner sind auf diese Übungsmöglichkeiten dringend angewiesen. Würden wir sie ihnen und uns verweigern, würden wir nicht nur den Erhalt unserer äußeren Sicherheit aufs Spiel setzen, sondern letztlich auch auf Kosten der Gesundheit und der Sicherheit der Pilotinnen und Piloten handeln.

In Ihrem Antrag fordern Sie, anstatt auf die freiwillige Selbstbeschränkung für die allgemeine Nutzung der Übungslufträume im Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern zu vertrauen, konkrete Lärmschutzregelungen und Grenzwerte festzulegen. Bereits heute erfolgt für jede Flugübung, die über die freiwillige Selbstbeschränkung hinausgeht, eine umfangreicher Einzelfallprüfung. Diese Übungen werden letztlich nur in dem unbedingt notwendigen Umfang genehmigt, wenn dies zum Erhalt der Einsatzbereitschaft der Luftwaffe unbedingt erforderlich ist. Im Übrigen ist das Aufkommen militärischer Luftraumbewegungen im Bereich der Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahr 2003 insgesamt rückläufig. Deshalb ist es auch nicht zutreffend, dass es keinerlei Selbstbeschränkungen gebe oder dass diese keine Wirkung entfalten würde. Insofern halten wir eine über die Selbstbeschränkung hinausgehende Regelung für unverhältnismäßig.

Zuletzt sollte nicht unerwähnt bleiben, dass verschiedene Maßnahmen der Bundesregierung, wie die Flexibilisierung der Luftraumnutzung oder die stetige Optimierung von An- und Abflugverfahren, in den vergangenen anderthalb Jahren bereits signifikant zur Verbesserung des Schutzes vor militärischem Fluglärm beigetragen haben. Dennoch sind wir uns auch weiterhin der Belastungen bewusst und bestrebt, weitere Verbesserungen zu erzielen – ohne dabei die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr oder unserer Partner zu gefährden.


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