Positionspapier ''Zukunft der Eurozone''
19.02.2011
In einem gemeinsamen Papier haben sich der außenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Herr Dr. Rainer Stinner MdB, und das Mitglied des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union, Herr Joachim Spatz MdB, zu aktuellen Fragen zur Euro-Stabilisierung geäußert. Sie gehen darin insbesondere auf den neuen, auf Dauer angelegten Stabilisierungsmechanismus European Stability Mechanism (ESM), die verstärkte wirtschaftspolitische Koordinierung in der EU, die notwendige Haushaltsdisziplin der Mitgliedsstaaten sowie auf effektive Sanktionsmechanismen ein.
Positionspapier "Zukunft der Eurozone"
Die FDP ist und bleibt die Europa-Partei in Deutschland. Wir halten an der Vision der europäischen Einigung fest und wollen Europa zu einer Zone der Demokratie und der Prosperität weiter entwickeln. Die Zukunft Deutschlands wird wesentlich von der Europapolitik bestimmt. Gerade Deutschland hat von Europa profitiert – ökonomisch, aber vor allem politisch. Die beste Antwort auf die Globalisierung und die mit ihr einhergehenden Herausforderungen liegt in einem geeinten Europa. Dadurch werden Frieden, Freiheit und unser Wohlstand gesichert. Für uns Liberale ist daher der Weg nach Europa unumkehrbar.
Die gegenwärtige Krise einiger Euro-Staaten ist keine Krise des Euros. Allerdings hat die Finanzmarkt- und Staatsschuldenkrise strukturelle Schwächen in Europa offenbart. Um die Stabilität der Europäischen Union und des Euros auch weiterhin zu garantieren, muss eine neuer Rahmen, inklusive neuer Regeln und Institutionen vereinbart werden. Wir werden für eine stabile Währung und mehr Wettbewerbsfähigkeit in Europa neue Wege beschreiten müssen.
Allerdings werden gegenwärtig auch Lösungsansätze diskutiert, die die Stabilität des Euro gefährden und die Akzeptanz des Euros und damit Europas in den Mitgliedsländern erheblich beschädigen könnten.
Der neue Rahmen zur Stärkung der Wirtschaftsunion fußt unserer Überzeugung nach im Wesentlichen auf folgenden vier Kernelementen:
- Schaffung eines European Stability Mechanism (ESM)
- Verstärkte wirtschaftpolitische Koordinierung
- Verstärkte Haushaltsdisziplin
- Effektive Sanktionsmechanismen
1) Schaffung eines European Stability Mechanism (ESM)
Die Staats- und Regierungschefs haben sich beim Europäischen Rat vom 16. und 17. Dezember 2010 auf die Einleitung einer Vertragsveränderung verständigt, die beim Europäischen Rat im März 2011 förmlich beschlossen werden soll.
Ziel ist es, einen auf Dauer angelegten Stabilitätsmechanismus (ESM) der Euro-Länder zur Wahrung der Finanzstabilität der Eurozone als Ganzes einzuführen. Im Zuge der Vertragsänderung nach Art. 136 AEUV ist eine Änderung des Artikels 125 AEUV („no bail out“-Klausel) ausdrücklich ausgeschlossen.
Die FDP Bayern begrüßt die Einrichtung des European Stability Mechanism (ESM) als Beitrag zu einer langfristigen Stabilisierung der Eurozone ausdrücklich und fordert bei dessen Umsetzung die Berücksichtigung folgender stabilisierender Elemente:
- Der ESM soll den gegenwärtigen Rettungsschirm („Europäischer Finanzmarktstabilisierungsmechanismus“) EFSM der Eurozone ab 2013 ablösen.
- Mit der Einführung des ESM muss ein Systemwechsel hin zur Logik der Eigenverantwortung verbunden sein. Zukünftig muss bei Staatsverschuldung und all seiner Konsequenz dem Prinzip der Eigenverantwortung Rechnung getragen werden. Sowohl Staaten als auch andere Marktteilnehmer müssen die mit ihren Darlehensgeschäften verbundenen Risiken selbst absichern und nicht auf Kosten der Steuerzahler verlagern können. In etwaigen zukünftigen Krisenfällen müssen die betroffenen Staaten zunächst selbst alle notwendigen Maßnahmen ergreifen und die privaten Gläubiger in allen Phasen beteiligt werden.
- Der ESM soll als ultima ratio zur Verfügung stehen, nämlich dann, wenn seine Anwendung unerlässlich ist, um die Stabilität der Eurozone als Ganzes zu sichern. Die Aktivierung des ESM ist damit das äußerste und letzte Mittel in einer akuten Ausnahmesituation, die die Eurozone ernstlich bedroht und ohne dessen Aktivierung große Verwerfungen des Euro-Währungsgebiets nicht mehr verhindert werden können.
- Die Gewährung der Finanzhilfen im Rahmen des ESM muss strengen Auflagen unterliegen. Jegliche Hilfe durch den ESM kann nur unter Bedingungen eines strengen und ehrgeizigen wirtschafts- und finanzpolitischen Anpassungsprogramms gewährt werden. Der ESM darf nur eintreten, wenn die betroffenen Länder glaubhafte eigene Bemühungen unternommen haben, die Krise zu bekämpfen. Die Nicht-Einhaltung der Auflagen muss zur Kürzung oder Streichung der Hilfen führen. Vorgaben, die ohnehin zu erfüllen sind, z.B. Maßnahmen im Rahmen eines Defizitverfahrens gegen den unterstützten Mitgliedsstaat oder Vorgaben im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts, dürfen die strengen Auflagen nicht ersetzen.
- Sämtliche Maßnahmen im Rahmen des ESM können nur einstimmig, also nur nach Zustimmung bzw. Enthaltung der Bundesrepublik Deutschland getroffen werden. Bevor die Bundesregierung namens der Bundesrepublik Deutschland einer Anwendung des ESM zustimmt oder sich enthält, muss sie Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag herstellen.
- Für die Aufstockung der Auszahlungskapazität des ESM auf faktisch 500 Mill. € wird u.a. eine erhebliche Erhöhung der Garantien Deutschlands erforderlich sein. Eine erhöhte Garantieübernahme durch Deutschland darf nicht ein Verfahren in Gang setzen, welches die Pflicht zur Zahlung sehr hoher Beträge mit unabsehbaren Folgen für diesen und künftige Bundeshaushalte auslösen kann, ohne dass der Bundestag bei der jeweiligen Auslösung der Garantie noch eine Entscheidung als Haushaltsgesetzgeber fällen könnte. Ein so großes Zugeständnis Deutschlands darf nur gegen entsprechende Gegenleistungen, insbesondere bei der obligatorischen Gläubigerbeteiligung gemacht werden.
2) Verstärkte wirtschaftpolitische Koordinierung
Eine stabile Währung und ein stabiler Binnenmarkt erfordern gemeinsame Anstrengungen in der Wirtschafts- und Haushaltspolitik. Daher sind wir für eine verstärkte wirtschaftspolitische Koordinierung.
Allerdings darf es dabei zu keiner zentral gesteuerten Nivellierung kommen. Im Rahmen der notwendigen Abstimmungen ist das Prinzip der Subsidiarität zu beachten. Wirtschaftspolitische Koordinierung bedeutet, dass Fehlentwicklungen in einzelnen Mitgliedsstaaten benannt und dass die von den einzelnen Mitgliedsstaaten umzusetzenden Reformen auf europäischer Ebene überwacht werden. Die nationalstaatlichen Hoheitsrechte, insbesondere das Budgetrecht der nationalen Parlamente, dürfen nicht ausgehebelt werden.
Wir wollen einen Raum, in dem ausreichend Platz für den wirtschaftspolitischen Wettbewerb der besten Lösungen geschaffen wird. Kernpunkt dessen kann ein „Pakt für Wettbewerbsfähigkeit“ für mehr Wachstum und Stabilität und zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit in Europa sein. Dieser soll helfen, die noch ausstehenden Teile des Binnenmarktprogramms zu verwirklichen und fühlbare Sanktionen im Falle der Nichteinhaltung beinhalten. Wir müssen unsere Wettbewerbsfähigkeit steigern – und zwar im globalen Maßstab. Euro-Mitgliedsstaaten mit Wettbewerbsschwächen müssen diese abbauen, um Ungleichgewichten entgegenzuwirken.
Die Koordination der Wirtschafts- und Finanzpolitik kann zwar im Rahmen der Euro-Gruppe vertieft werden, aber ein Auseinanderfallen der EU in zwei Gruppen mit unterschiedlicher Stabilitäts- und Wachstumskultur ist zu vermeiden.
Darüber hinaus muss die politische Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank gewahrt bleiben. Der Abbau von Staatsschulden kann nicht durch die Notenpresse geschehen, sondern muss durch verantwortungsvolle Wirtschaftspolitik erfolgen.
3) Verstärkte Haushaltsdisziplin
Wir müssen unsere Haushalte konsolidieren, damit einzelne Euro-Mitglieder und auch unsere Währung insgesamt weniger angreifbar werden. Bei der Bewältigung der Verschuldungskrise gilt, dass primär eigene Anstrengungen der betroffenen Staaten im Vordergrund stehen müssen.
Zur Durchsetzung der Haushaltsdisziplin benötigen wir eine konsequente Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Dessen Aufgabe muss es sein, aufkommenden Krisen präventiv entgegenzuwirken:
- So sollte der öffentliche Schuldenstand stärker berücksichtigt werden.
- Für Länder, deren Schuldenstand 60 Prozent des BIP übersteigt oder für Länder, die ein höheres Risiko hinsichtlich künftiger Verschuldung aufweisen, sollte ein ehrgeiziges Mittelfristziel und ein schnelleres Erreichen dieses Ziels angestrebt werden.
- Es sind die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in Krisenfällen Umschuldungen drohen, bei denen die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten müssen (sog. „Haircut“). Nur dann wird das Ausfallrisiko jedes Euro-Mitgliedsstaates in die Zinsaufschläge seiner Staatsanleihen eingepreist. Dies wird die Neuverschuldung besser als jeder Vertrag automatisch entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des jeweiligen Staates begrenzen.
Damit wird dem Entstehen neuer Verschuldungskrisen vorgebeugt und der Eurozone viel mehr Stabilität verliehen.
Wir sind der festen Überzeugung, dass alle EU-Mitgliedsstaaten und insbesondere die Euro-Mitgliedsstaaten die Vorgaben aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt durch strengere innerstaatliche Fiskalregeln umsetzen müssen. In Deutschland ist dies durch die Schuldenbremse geschehen, die sich ganz bewusst am mittelfristigen Haushaltsziel des Stabilitäts- und Wachstumspakt orientiert.
4) Effektive Sanktionsmechanismen
Wir sehen die unbedingte Notwendigkeit, dass in etwaigen künftigen Krisenfällen die betroffenen Staaten zunächst selbst alle notwendigen Maßnahmen ergreifen und die privaten Gläubiger in allen Phasen beteiligt werden.
Effektive Sanktionen und die Einbeziehung der Gläubiger sind erforderliche Bedingungen dafür, dass künftige finanzpolitische Krisen im Euroraum sich dauerhaft lösen lassen.
Einzig verlässliche Rahmenbedingungen, die nicht dem situations- oder regionalbezogenen politischen Kalkül unterworfen sind, schaffen für die Marktteilnehmer den notwendigen glaubwürdigen und berechenbaren Aktionsrahmen. Die Sanktionen müssen weitgehend automatisch zum Einsatz kommen. Dadurch wirken sie disziplinierend und beugen der Entstehung von Krisen nachhaltig vor.
Ob die Ziele Prävention und Disziplinierung erreicht werden können, hängt entscheidend davon ab, ob es gelingt, die Sanktionsmechanismen effektiv auszugestalten:
- Wir brauchen die Einleitung eines automatischen Defizitverfahrens, wenn der Schuldenstand betroffener Staaten nicht ausreichend rückläufig ist.
- Die Berechnungsmethoden zur Defizitfeststellung müssen weiterhin der für alle Länder geltende Maßstab bleiben und dürfen nicht aufgeweicht werden.
- Zudem sollte ein breites und wirksames Spektrum von Sanktionen im Zusammenhang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt Anwendung finden.
- Stimmrechte der betroffenen Euro-Mitgliedsstaaten sollten ausgesetzt werden, die Auszahlung von EU-Struktur- und Kohäsionsmitteln an Euro-Mitgliedsstaaten, die den Stabilitäts- und Wachstumspakt verletzten, sind zu sperren.
- Wenn ein Land bereits überschuldet ist, sollen die in den Verträgen vorgesehenen Strafen und Sicherheiten nicht mehr nur in Form von Bargeld, sondern alternativ auch durch Verrechnung mit zugesagten Mitteln aus europäischen Fonds erbracht werden.
Bestrebungen, die Währungsunion in eine Transferunion oder Haftungsgemeinschaft umzuwandeln, erteilen wir eine klare Absage. Zur Vermeidung von Fehlanreizen lehnen wir einen dauerhaften Fonds für überschuldete Staaten, in dessen Rahmen andere Staaten der Währungsunion oder die EU Kredite oder Garantien bereitstellen müssen, ebenso ab, wie die Entfristung des gegenwärtigen Rettungsschirms EFSM.
Insbesondere lehnen wir das Instrument der sogenannten Eurobonds - als Ausgabe gemeinsamer Staatsanleihen der Euroländer - ausdrücklich ab. Wir begreifen die Währungsunion weder als kollektive Haftungsgemeinschaft, noch sehen wir in der „Sozialisierung“ einer solchen Haftung einen gangbaren Weg in Richtung eines wettbewerbsfähigen Europas. Wettbewerbsfähige Länder würden durch das Instrument der Eurobonds automatisch für die Haushaltspolitik der anderen Länder einstehen.
Was wir benötigen, sind Umschuldungsregeln für Staaten der Eurozone (Stichwort: Insolvenzrecht), die auch den Verzicht der Gläubiger auf Teile ihrer Forderungen in die Betrachtung einbeziehen. In diesem Sinne müssen Restrukturierungsregeln für Staaten der Eurozone unter Einbeziehung der Gläubiger entwickelt werden. (CAC „collektive-action-clause“)
gez.
Joachim Spatz MdB
gez.
Dr. Rainer Stinner MdB
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