03.12.2010
Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen
- Drs 17/3690, 17/... -
Joachim Spatz (FDP):
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bei den letzten beiden Mandatsdebatten eine breite Mehrheit der ich sage es einmal so vernünftigen Kräfte dieses Hauses erleben dürfen. Leider zeichnet sich bei diesem Mandat etwas ab,
(Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Weil es unvernünftig ist!)
was es eigentlich nicht geben sollte, nämlich, dass, an Formalien aufgehängt, SPD und Grüne angekündigt haben, diesem Mandat nicht zuzustimmen.
Da rentiert sich schon ein Blick auf die rechtliche Grundlage. Es wurde ja argumentiert, dass mit immer weiterer zeitlicher Entfernung der terroristischen Angriffe auf New York und Washington im Jahr 2001 die Legitimation immer schwächer würde. Dazu kann man nur sagen: Es mag vielleicht eine Argumentationslinie geben, anhand derer man rechtlich in diese Richtung argumentiert, aber wie bei vielen juristischen Fragen ist doch auch hier zu klären, wer letztendlich entscheidet, was gilt. Dabei muss man schon zur Kenntnis nehmen, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auch in diesem Jahr, am 13. Oktober, seine Meinung geäußert und festgestellt hat, dass die rechtliche Grundlage weiterhin gilt. Ich denke, das ist das entscheidende Gremium bei diesen Fragen.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Im Übrigen darf darauf hingewiesen werden, dass sich auch die NATO auf ihrer jüngsten Konferenz in Lissabon ausweislich des Schlussdokumentes unwidersprochen zu diesem Einsatz bekannt hat. Das heißt, zu argumentieren, es gebe keine rechtlichen Grundlagen mehr, ist nicht einschlägig. Nichtsdestoweniger sagen wir Ihnen zu, dass wir genauso wie bei OEF daran arbeiten werden, dass dieses Mandat eine andere Struktur erhält, und zwar aus politischen Gründen, weil zwar nicht rechtlich, aber natürlich politisch zur Kenntnis zu nehmen ist, dass 9/11 schon einige Zeit her ist. Deshalb werden wir versuchen, dieses Mandat in ein Standing Defence Program zu überführen. Die Standing NATO Maritime Groups, die im Mittelmeer operieren, können dafür die Basis sein. Genauso wie wir das bei OEF eingehalten haben, werden wir das davon können Sie ausgehen auch hier einhalten.
Kollege Groschek, ich finde es schon ein bisschen mutig, der Regierung vorzuwerfen: Na ja, beim letzten Mal habt ihr noch ein Jahr für OEF beantragt und es schon nach einem halben Jahr auslaufen lassen. Meine Damen und Herren, ich finde es bemerkenswert und lobenswert, dass man nicht das ganze Jahr gebraucht hat, um die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, sondern es schneller geschafft hat. Eines ist doch auch klar: Wir machen das nicht im Alleingang. Als verlässliche Partner innerhalb der NATO sind wir natürlich gehalten, das in großer Übereinstimmung mit den NATO-Partnern zu machen. Wenn in diesem Jahr beim Summit in Lissabon nicht andere wesentliche Dinge zu diskutieren gewesen wären, sodass die Rechtsform von Active Endeavour nicht in den absoluten Fokus der Diskussion gerückt werden konnte, wäre uns das vielleicht schon dieses Mal gelungen. Trauen Sie es der Regierung ruhig zu wir tun das jedenfalls , dass die entsprechende Überführung in eine ständige Einsatzmission umgesetzt wird, aber eben in großer Übereinstimmung mit den NATO-Partnern.
(Beifall des Abg. Burkhardt Müller-Sönksen (FDP) sowie des Abg. Michael Groschek (SPD))
So kann man das machen, und so sollten wir das machen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Was den Inhalt der Mission angeht, ist im Übrigen schon festzustellen: Auch das Mittelmeer als eine der Hauptadern des internationalen Verkehrs des Seeverkehrs natürlich ist einer der Hauptangriffspunkte terroristischer Kräfte. Nur dadurch, dass dort noch nichts passiert ist, wird natürlich in überhaupt keiner Weise begründet, dass unsere deutsche Marine durch ihre Präsenz nicht auch einen entsprechenden Beitrag dazu geleistet hat.
Weil die Mandatsobergrenze von 700 Soldatinnen und Soldaten kritisiert worden ist, sei einmal darauf hingewiesen, dass wir noch im Mai dieses Jahres 578 Soldaten für die entsprechenden Schiffseinheiten, die dort eben präsent waren, gebraucht haben. Diese Obergrenze ist also keinesfalls Teil eines Vorratsbeschlusses, sondern der jetzigen Situation angemessen. Wir wollen selbstverständlich keine Ausweitung, aber die angemessene und notwendige Obergrenze wollen wir beibehalten. Zu den Aufgaben: Wenn Sie sich genau ansehen, welche Aufgaben die Bundeswehr innerhalb des Mandats wahrnimmt, dann sehen Sie, dass diese nicht, wie Sie apostrophiert haben, einfach nur aus OEF abgeschrieben wurden. Vielmehr hat die Bundeswehr dort die Aufgabe, angemessen zu überwachen, Präsenz zu zeigen und ähnliche defensive Dinge zu tun, was eben nichts mit den Tätigkeiten im Zusammenhang von OEF zu tun hat.
In diesem Sinne wünsche ich mir, dass Sie die Argumente, die Sie das letzte Mal vorgebracht haben, nicht als Vorwand zu benutzen diesem Vorwurf sollten Sie sich nicht aussetzen , um sich hier aus der Gemeinschaft derer, die es eigentlich für vernünftig halten, zu verabschieden. Nutzen Sie diesen billigen Vorwand nicht, sondern überlegen Sie noch einmal, ob Sie dem Mandat vor dem Hintergrund der Aussagen, die ich gemacht habe, nicht doch zustimmen können.
(Widerspruch bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zuruf von der FDP: Sehr richtig! - Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie haben wohl das Mandat nicht richtig gelesen! Lesen bildet!)
Danke schön.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
NATO-Operation Active Endeavour im Mittelmeer
Rede vor dem Deutschen Bundestag vom 2.12.2010 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der BundesregierungFortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen
- Drs 17/3690, 17/... -
Joachim Spatz (FDP):
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bei den letzten beiden Mandatsdebatten eine breite Mehrheit der ich sage es einmal so vernünftigen Kräfte dieses Hauses erleben dürfen. Leider zeichnet sich bei diesem Mandat etwas ab,
(Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Weil es unvernünftig ist!)
was es eigentlich nicht geben sollte, nämlich, dass, an Formalien aufgehängt, SPD und Grüne angekündigt haben, diesem Mandat nicht zuzustimmen.
Da rentiert sich schon ein Blick auf die rechtliche Grundlage. Es wurde ja argumentiert, dass mit immer weiterer zeitlicher Entfernung der terroristischen Angriffe auf New York und Washington im Jahr 2001 die Legitimation immer schwächer würde. Dazu kann man nur sagen: Es mag vielleicht eine Argumentationslinie geben, anhand derer man rechtlich in diese Richtung argumentiert, aber wie bei vielen juristischen Fragen ist doch auch hier zu klären, wer letztendlich entscheidet, was gilt. Dabei muss man schon zur Kenntnis nehmen, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auch in diesem Jahr, am 13. Oktober, seine Meinung geäußert und festgestellt hat, dass die rechtliche Grundlage weiterhin gilt. Ich denke, das ist das entscheidende Gremium bei diesen Fragen.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Im Übrigen darf darauf hingewiesen werden, dass sich auch die NATO auf ihrer jüngsten Konferenz in Lissabon ausweislich des Schlussdokumentes unwidersprochen zu diesem Einsatz bekannt hat. Das heißt, zu argumentieren, es gebe keine rechtlichen Grundlagen mehr, ist nicht einschlägig. Nichtsdestoweniger sagen wir Ihnen zu, dass wir genauso wie bei OEF daran arbeiten werden, dass dieses Mandat eine andere Struktur erhält, und zwar aus politischen Gründen, weil zwar nicht rechtlich, aber natürlich politisch zur Kenntnis zu nehmen ist, dass 9/11 schon einige Zeit her ist. Deshalb werden wir versuchen, dieses Mandat in ein Standing Defence Program zu überführen. Die Standing NATO Maritime Groups, die im Mittelmeer operieren, können dafür die Basis sein. Genauso wie wir das bei OEF eingehalten haben, werden wir das davon können Sie ausgehen auch hier einhalten.
Kollege Groschek, ich finde es schon ein bisschen mutig, der Regierung vorzuwerfen: Na ja, beim letzten Mal habt ihr noch ein Jahr für OEF beantragt und es schon nach einem halben Jahr auslaufen lassen. Meine Damen und Herren, ich finde es bemerkenswert und lobenswert, dass man nicht das ganze Jahr gebraucht hat, um die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, sondern es schneller geschafft hat. Eines ist doch auch klar: Wir machen das nicht im Alleingang. Als verlässliche Partner innerhalb der NATO sind wir natürlich gehalten, das in großer Übereinstimmung mit den NATO-Partnern zu machen. Wenn in diesem Jahr beim Summit in Lissabon nicht andere wesentliche Dinge zu diskutieren gewesen wären, sodass die Rechtsform von Active Endeavour nicht in den absoluten Fokus der Diskussion gerückt werden konnte, wäre uns das vielleicht schon dieses Mal gelungen. Trauen Sie es der Regierung ruhig zu wir tun das jedenfalls , dass die entsprechende Überführung in eine ständige Einsatzmission umgesetzt wird, aber eben in großer Übereinstimmung mit den NATO-Partnern.
(Beifall des Abg. Burkhardt Müller-Sönksen (FDP) sowie des Abg. Michael Groschek (SPD))
So kann man das machen, und so sollten wir das machen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Was den Inhalt der Mission angeht, ist im Übrigen schon festzustellen: Auch das Mittelmeer als eine der Hauptadern des internationalen Verkehrs des Seeverkehrs natürlich ist einer der Hauptangriffspunkte terroristischer Kräfte. Nur dadurch, dass dort noch nichts passiert ist, wird natürlich in überhaupt keiner Weise begründet, dass unsere deutsche Marine durch ihre Präsenz nicht auch einen entsprechenden Beitrag dazu geleistet hat.
Weil die Mandatsobergrenze von 700 Soldatinnen und Soldaten kritisiert worden ist, sei einmal darauf hingewiesen, dass wir noch im Mai dieses Jahres 578 Soldaten für die entsprechenden Schiffseinheiten, die dort eben präsent waren, gebraucht haben. Diese Obergrenze ist also keinesfalls Teil eines Vorratsbeschlusses, sondern der jetzigen Situation angemessen. Wir wollen selbstverständlich keine Ausweitung, aber die angemessene und notwendige Obergrenze wollen wir beibehalten. Zu den Aufgaben: Wenn Sie sich genau ansehen, welche Aufgaben die Bundeswehr innerhalb des Mandats wahrnimmt, dann sehen Sie, dass diese nicht, wie Sie apostrophiert haben, einfach nur aus OEF abgeschrieben wurden. Vielmehr hat die Bundeswehr dort die Aufgabe, angemessen zu überwachen, Präsenz zu zeigen und ähnliche defensive Dinge zu tun, was eben nichts mit den Tätigkeiten im Zusammenhang von OEF zu tun hat.
In diesem Sinne wünsche ich mir, dass Sie die Argumente, die Sie das letzte Mal vorgebracht haben, nicht als Vorwand zu benutzen diesem Vorwurf sollten Sie sich nicht aussetzen , um sich hier aus der Gemeinschaft derer, die es eigentlich für vernünftig halten, zu verabschieden. Nutzen Sie diesen billigen Vorwand nicht, sondern überlegen Sie noch einmal, ob Sie dem Mandat vor dem Hintergrund der Aussagen, die ich gemacht habe, nicht doch zustimmen können.
(Widerspruch bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zuruf von der FDP: Sehr richtig! - Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie haben wohl das Mandat nicht richtig gelesen! Lesen bildet!)
Danke schön.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)




