Haushaltspolitik
Die Bundesregierung erhält ohne Zustimmung des Bundestages keinen Cent. Insofern ist der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages der "parlamentarischste" aller Ausschüsse: er kontrolliert die Ausgabenpolitik der Bundesregierung und berät federführend den alljährlichen Bundeshaushalt.
Die einzelnen Etatpläne der Ministerien werden im Ausschuss Punkt für Punkt durchgegangen und diskutiert. Da nicht alle Mitglieder des Ausschusses alle Einzelpläne komplett durcharbeiten können (es handelt sich jeweils um zirka 1000 Seiten), teilt man sich auf. Jedem so genannten Einzelplan werden Berichterstatter zugeteilt, welche die Pläne durchforsten und dem Ausschuss im Anschluss Vorschläge für Einsparungen und Etatveränderungen vorschlagen. Anschließend werden die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeit dem Plenum des Deutschen Bundestages vorgelegt, welches dann jährlich durch Gesetz den Haushalt des Bundes bewillgt.
Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union
Der Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union besteht aus insgesamt 12 Mitgliedern. Die Hauptaufgabe des Unterausschusses besteht darin, die vom Haushaltsausschuss ihm überwiesenen Europa-Vorlagen der Gemeinschaftsorgane (Rat, Europaparlament und Kommission) vorzuberaten. Zur Arbeit des Unterausschusses gehören auch Treffen mit Mitgliedern des Europäischen Rechnungshofes, Abgeordneten des Europäischen Parlaments und den EU-Kommissaren.
Bundesfinanzierungsgremium
Das Bundesfinanzierungsgremium umfasst in der 17. Wahlperiode 10 Mitglieder, die vom Deutschen Bundestag für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt wurden. Das Gremium übernimmt die parlamentarische Kontrolle über die Art und Weise der Verschuldung des Bundes und wird vom Bundesministerium der Finanzen über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet.SPATZ: Steuervereinfachungen sind auf dem Weg
BERLIN / WÜRZBURG, 25. März 2011: Der Deutsche Bundestag hat heute in Erster Lesung über das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beraten. Dazu erklärt der FDP-Bundestagsabgeordnete Joachim SPATZ aus Würzburg:Die FDP-Bundestagsfraktion hält an einer umfassenden Steuervereinfachung fest. Das haben wir mit der heutigen Beratung des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 im Plenum des Deutschen Bundestages unterstrichen.
Das Steuervereinfachungsgesetz steht für einen Paradigmenwechsel in der Finanzpolitik. Zum ersten Mal werden die Steuergesetze für die Bürgerinnen und Bürger vereinfacht,Das Finanzamt liefert. nicht für die Finanzverwaltung. Das Steuervereinfachungsgesetz entlastet nicht nur in finanzieller, sondern auch in bürokratischer Hinsicht. Statt jährlich den Kampf mit den Formularwüsten aufzunehmen, müssen die Bürger ihre Zahlen auf vorausgefüllten Steuerformularen nur noch prüfen; typische Angaben, welche den Finanzbehörden vorliegen, müssen nicht mehr eingetragen werden. Außerdem kann die Einkommensteuererklärung künftig wahlweise auch nur noch alle zwei Jahre abgegeben werden. Die Berechnung der Entfernungspauschale wird vereinfacht, ebenso wie die Berechnung des Kindergeldes oder die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge.
Finanziell profitieren die Bürgerinnen und Bürger auch von der Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages von 920 auf 1.000 Euro. Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll die typischen Kosten eines durchschnittlichen Arbeitnehmerhaushaltes steuerlich berücksichtigen.
Durch den Verzicht auf viele Detailregelungen und schriftliche Belege werden auch Unternehmen jährlich um rund vier Milliarden Euro an Bürokratiekosten entlastet.
Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.




