Haushaltspolitik
Die Bundesregierung erhält ohne Zustimmung des Bundestages keinen Cent. Insofern ist der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages der "parlamentarischste" aller Ausschüsse: er kontrolliert die Ausgabenpolitik der Bundesregierung und berät federführend den alljährlichen Bundeshaushalt.
Die einzelnen Etatpläne der Ministerien werden im Ausschuss Punkt für Punkt durchgegangen und diskutiert. Da nicht alle Mitglieder des Ausschusses alle Einzelpläne komplett durcharbeiten können (es handelt sich jeweils um zirka 1000 Seiten), teilt man sich auf. Jedem so genannten Einzelplan werden Berichterstatter zugeteilt, welche die Pläne durchforsten und dem Ausschuss im Anschluss Vorschläge für Einsparungen und Etatveränderungen vorschlagen. Anschließend werden die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeit dem Plenum des Deutschen Bundestages vorgelegt, welches dann jährlich durch Gesetz den Haushalt des Bundes bewillgt.
Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union
Der Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union besteht aus insgesamt 12 Mitgliedern. Die Hauptaufgabe des Unterausschusses besteht darin, die vom Haushaltsausschuss ihm überwiesenen Europa-Vorlagen der Gemeinschaftsorgane (Rat, Europaparlament und Kommission) vorzuberaten. Zur Arbeit des Unterausschusses gehören auch Treffen mit Mitgliedern des Europäischen Rechnungshofes, Abgeordneten des Europäischen Parlaments und den EU-Kommissaren.
Bundesfinanzierungsgremium
Das Bundesfinanzierungsgremium umfasst in der 17. Wahlperiode 10 Mitglieder, die vom Deutschen Bundestag für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt wurden. Das Gremium übernimmt die parlamentarische Kontrolle über die Art und Weise der Verschuldung des Bundes und wird vom Bundesministerium der Finanzen über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet.


