Berlin

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25.11.2009

Europapolitik

Der Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union weist eine Reihe von besonderen Merkmalen auf. Grundsätzlich sind alle Ausschüsse des Deutschen Bundestages im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit für die Beratung europäischer Angelegenheiten zuständig. Der EU-Ausschuss ist jedoch der zentrale Ort des europapolitischen Entscheidungsprozesses.

In seiner Funktion als Integrationsausschuss ist er zuständig für Grundsatzfragen der europäischen Integration wie die institutionelle Reform der Europäischen Union, die Erweiterung der Europäischen Union, die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten der anderen Mitgliedstaaten.

Als Querschnittsausschuss befasst sich der EU-Ausschuss insbesondere mit den europäischen Vorhaben, die mehrere verschiedene Politikfelder betreffen. Beispiele sind Mehrjahresprogrammen wie die Wachstumsstrategie "Europa 2020" oder das Stockholmer Programm.

Im Zusammenhang mit den kürzlich in Kraft getretenen EU-Begleitgesetzen hat der Ausschuss zusätzlich erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Bundesregierung wurde durch Gesetz verpflichtet, den Deutschen Bundestag umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt über alle Vorhaben, die im Rahmen der Europäischen Union für die Bundesrepublik Deutschland von Interesse sein könnten, zu unterrichten. Dies erfolgt durch schriftliche und mündliche Berichte über die Tagungen des Europäischen Rates und des Rates der Europäischen Union in seinen verschiedenen Formationen. Diese Berichte sind regelmäßiger Bestandteil der Tagesordnung der Ausschusssitzungen. Hinzu kommen Unterrichtungen über aktuelle Aktivitäten der EU und die jeweilige Position der Bundesregierung.

Außerdem lädt der Ausschuss regelmäßig Entscheidungsträger der europäischen Institutionen (Mitglieder der Europäischen Kommission, Direktoren von EU-Agenturen und anderer Einrichtungen wie Europol und Eurojust etc.) zu seinen Sitzungen ein, um sich über aktuelle EU-Entwicklungen zu informieren. Intensive Kontakte zu Parlamentariern aus anderen Mitgliedstaaten und Beitrittsländern und Anhörungen von Sachverständigen runden die politische Meinungsbildung des Ausschusses ab. Ein weiteres Unikum bildet seine Zusammensetzung: neben Bundestagsabgeordneten gehören ihm auch Mitglieder des Europäischen Parlaments an. Der Ausschuss pflegt zudem intensive Kontakte zu den Europaausschüssen anderer nationaler Parlamente in der Europäischen Union.

Die Liste der von mir bearbeiteten Themen im Ausschuss weist eine gehörige Bandbreite auf: in Ergänzung zu meinen Schwerpunkten Sicherheits- und Verteidigungs-, bzw. Haushaltspolitik umfasst diese z.B. auch Fragen der Europäischen Fischerei- und Landwirtschaftspolitik oder zur Korruptionsbekämpfung. Zudem obliegt mir die Länderberichterstattung über Ungarn, Großbritannien und Irland

Unterausschuss


(c) Deutscher Bundestag / Studio Kohlmeier

 

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