Joachim Spatz MdB - Ihr Bundestagsabgeordneter für Unterfranken

02.12.2011

EU-Operation Atalanta

Rede vor dem Deutschen Bundestag vom 01.12.2011 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zum Antrag Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15.05.2008, 1816 (2008) vom 2.6.2008, 1838 (2008) vom 7.10.2008, 1846 (2008) vom 2.12.2008, 897 (2009) vom 30.11.2009, 1950 (2010) vom 23.11.2010 und nachfolgender Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union vom 10.11.2008, dem 8.(2008) vom 2.6.2008, 1838 (2008) vom 7.10.2008, 846 (2008) vom 2.12.2008, 1897 (2009) vom 30.11.2009, 1950(2010) vom 23.11.2010 und nachfolgender Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union vom 10.11.2008, dem 8.Beschluss 2009/907/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8.12.2009, dem Beschluss 2010/437/GASP des Rates der Europäischen Union vom 30.7.2010 und dem Beschluss 010/766/GASP des Rates der Europäischen Union vom 7.12.2010
- Drucksache 17/7742, 17/7996, 17/8004 -



Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Auf der Grundlage der einschlägigen Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates empfiehlt die Bundesregierung die weitere Teilnahme an der gemeinsamen EU-geführten Mission Atalanta zur Gewährung der Sicherheit auf den Seewegen am Horn von Afrika. Dabei ist festzustellen, dass dieses Mandat bisher erfolgreich ist. Seit seinem Bestehen wurden circa 100 Schiffstransporte im Auftrag des Welternährungsprogramms durchgeführt und circa 700 000 Tonnen Nahrungsmittel zuzüglich anderer Versorgungsgüter erfolgreich nach Somalia gebracht. Genauso ist festzustellen, dass es im letzten Jahr weniger erfolgreiche Kaperungen durch Piraten gab. Das heißt, erstmals war die Zahl der erfolgreichen Übergriffe auf zivile Schiffe rückgängig. Ich denke, das spricht dafür, dass dieses Mandat verlängert werden sollte.

Auch die deutsche Hilfe bei der Ausbildung somalischer Truppen in Uganda sollte fortgesetzt werden; denn eines ist klar: Wir betreiben durch die Sicherung der Seewege nur Symptombekämpfung. Das heißt, parallel zu dem Mandat muss die Übergangsregierung in Somalia weiterhin politisch unterstützt werden. Uns wird immer wieder vorgeworfen - Herr van Aken, ich weiß, Sie werden es wieder tun -, dass wir eine Regierung unterstützen, die nicht vollständig von der Bevölkerung getragen wird. Das ist uns wohl bewusst. Aber diese Regierung - eine Übergangsregierung in einem völlig zerrütteten Staatswesen - wird von der Afrikanischen Union und der zuständigen Regionalorganisation für Ostafrika unterstützt. Letztendlich ist sie die einzige Hoffnung darauf, dass man dort irgendwann zu geordneten staatlichen Strukturen zurückkehrt. Auf jeden Fall trauen wir der Afrikanischen Union und ihrer Regionalorganisation eher zu, das zu beurteilen, als Ihnen.

Wir verfolgen insofern einen Ansatz mit zwei Zielen: Wir sichern durch den Einsatz unserer Schiffe, soweit möglich, die Seewege und somit die humanitäre Versorgung der Menschen im Land; dies ist in der letzten Zeit wichtiger und nicht unwichtiger geworden. Gleichzeitig unterstützen wir einen politischen Prozess, der irgendwann hoffentlich zum Wiederaufbau geordneter staatlicher Strukturen führt. Deshalb kommen wir zu dem Schluss, dass dieser Einsatz aus humanitären und aus politischen Gründen weiterhin geboten ist und dass das Mandat verlängert werden muss.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


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