02.12.2011
- Drucksache 17/7400 -
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat stellte das Einsatzjahr 2009 mit den eigenen Opfern im April und den bedauernswerten zivilen Opfern am Kunduz-Fluss am 4. September 2009 einen Einschnitt in der Geschichte der Bundeswehr und auch der Bundesrepublik Deutschland dar. Spätestens mit diesem Einsatzjahr war klar, dass wir uns in Afghanistan - man kann das jetzt juristisch formulieren, aber ich sage es einmal so, wie es der normale Mensch empfindet - im Krieg befinden. Ich denke, vieles was danach an Konsequenzen folgte, bis hin zur Bundeswehrreform in der Gestalt, wie sie jetzt angegangen wird, ist der Tatsache geschuldet, dass man sich diesen Realitäten unausweichlich hat stellen müssen.
Zur Beurteilung des Vorfalls am Kunduz-Fluss war es unumgänglich, einen Untersuchungsausschuss einzurichten. Deshalb wurde er auch - der Kollege Brand hat darauf hingewiesen - einstimmig eingesetzt. Als öffentliche Einrichtung muss sich die Parlamentsarmee genau wie die Polizei bei der Wahrnehmung ihrer Machtmittel einer kritischen Prüfung unterziehen. Deshalb bekennen wir uns auch dazu, dass sich das Handeln in diesem Fall der kritischen Prüfung durch einen Untersuchungsausschuss zu unterziehen hatte.
Dabei hat aber nicht nur die Bundesregierung, sondern auch das Parlament die Aufgabe, diese Prüfung vor dem Hintergrund ihrer Verantwortung wahrzunehmen. Dazu muss ich schon sagen - da teile ich die Bewertung des Kollegen Brand -, dass das nicht in jedem Fall die alleinige Richtschnur gewesen sein kann, an der sich die Opposition orientiert hat. Bei uns standen auf jeden Fall die Sachaufklärung und das, was wir an Folgerungen für die weitere Tätigkeit der Bundeswehr daraus zu ziehen haben - mit dem Stichwort „Lessons Learned“ wurde das schon erwähnt -, im Vordergrund.
An der Stelle sei auch einmal erwähnt, dass die Koalition gemeinsam mit SPD und Grünen im Feststellungsteil unseres Berichtes einen Weg gefunden hat, wenigstens die Sachaufklärung auf einen gemeinsamen Stand zu bringen. Eigentlich war bis zum Schluss auch die Linke mit dabei, die sich dem dann aber ganz kurz vor Toresschluss entzogen hat. Als Beweggründe dafür eignen sich - darauf komme ich später bei einzelnen Punkten noch zurück - wohl nur andere als die gemeinsame Sachaufklärung. Hier hat anscheinend die Regie aus dem Backoffice dominiert.
Wir als Koalition haben uns die Bewertung der Tätigkeit oder der Entscheidungen des Oberst Klein an diesem Tag nicht leichtgemacht. Wir sind zu dem Ergebnis gelangt, dass man nach Abschluss aller Untersuchungen zu dem Schluss kommen muss, dass die Entscheidung zwar militärisch nicht angemessen war - dazu bekennen wir uns auch -, dass er aber nach bestem Wissen und Gewissen und zum Wohle der Soldatinnen und Soldaten, die ihm genauso unterstellt waren wie die zivilen Bediensteten, die im Lager dabei waren, gehandelt hat. Wie gesagt: Im Nachhinein, nach Vorliegen aller Informationen und mit großer Distanz kann man dieses Urteil fällen.
Wenn es zu einer Fehlentscheidung gekommen ist, dann auch deshalb, weil damals die Aufklärungs-, Führungs- und Wirkmittel nicht zur Verfügung standen, die einem Kommandeur in Kunduz heute zur Verfügung stehen. Auch das ist klar: Hier wurde unmittelbar und schnell gehandelt.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Der Vorwurf der parteipolitischen Inszenierung, Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, muss Ihnen natürlich gemacht werden, nachdem der verantwortliche Minister, Dr. Jung, sehr zügig zurückgetreten ist. Dadurch, dass Sie sich nach diesem Rücktritt auf den ehemaligen Minister zu Guttenberg konzentriert haben, ist Ihre eigentliche Absicht doch mehr als offensichtlich. Die Bewertung des Vorganges rund um den ehemaligen Generalinspekteur Schneiderhan und den ehemaligen Staatssekretär Wichert zeigt doch, wes Geistes Kind Ihre Bewertung ist. Ich kann nur sagen: Den Eindruck, den die beiden Zeugen im Untersuchungsausschuss gemacht haben, jedenfalls auf mich, hat sehr glaubwürdig erscheinen lassen, was der Zeuge zu Guttenberg ausgesagt hat.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Da der Name Volker Rühe und der seines Nachfolgers gefallen sind, verbitte ich mir schon, dass sich Leute ein Urteil erlauben, die mit dem Untersuchungsausschuss und dem Untersuchungsgegenstand in keiner Weise zu tun hatten.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Sowenig wie wir an dieser Stelle ein Werturteil über die Personen oder deren Lebensleistung abgegeben haben,
(Michael Brand (CDU/CSU): So ist es!)
so wenig kann ich diejenigen ernst nehmen, die sich ein Urteil über ein Verhalten in dieser konkret angesprochenen Sachlage herausnehmen,
(Michael Brand (CDU/CSU): Genau! Es ging nur um den Fall Kunduz!)
obwohl sie in keiner Weise daran beteiligt waren. Das will ich hier schon noch einmal klarstellen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Jetzt zu etwas anderem; das ist vor allem an die Linke gerichtet. Es geht um den Versuch, die Bundeswehr, Stichwort „Task Force 47“, in eine bestimmte Richtung zu rücken, wodurch nahegelegt wird, dass sie gewissermaßen Listen von Targets abarbeitet oder Beihilfe zu Geheimoperationen leistet. Dergleichen ist noch nicht einmal im Ansatz belegbar gewesen. Es ist ein Unding, dass Sie das offensichtlich weiterhin behaupten.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU - Michael Brand (CDU/CSU): Das ist die Strategie von Diffamieren und Propaganda!)
Es gab nicht einmal einen Anfangsverdacht. Das Ganze ist nichts anderes als Diffamierung. Auch hier wird wieder der Versuch deutlich, diesen Einsatz, die Bundeswehr und ihre Führung an dieser Stelle zu diskreditieren. Man tut so, als ob sich unsere Soldatinnen und Soldaten zu solchem Tun Geheimdienstoperationen entweder aus eigenem Antrieb oder im Auftrag anderer abzuarbeiten hergeben. Das ist nicht der Fall.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Es gab nicht einen einzigen Hinweis darauf, dass es anders gewesen ist. Zu Ihrer Behauptung, der Luftschlag sei völkerrechtswidrig gewesen, kann ich nur sagen: Die deutsche Justiz, die über die Anklage gegen Oberst Klein zu entscheiden hatte, ist schlicht und ergreifend anderer Meinung.
(Lachen des Abg. Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE))
- Da können Sie lachen. Bei juristischen Meinungen gibt es natürlich immer unterschiedliche Auffassungen. Es gibt ja den Spruch: Drei Juristen, fünf Meinungen.
(Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU): Falsch!)
Wenn es bei solchen Fragen von den zuständigen Institutionen eine Entscheidung gibt, ist es Aufgabe des Parlaments, das nicht zu ignorieren und nicht weiterhin zu behaupten, dass man völkerrechtswidrig unterwegs gewesen ist.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Alles in allem kann man sagen, dass die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses diejenigen Dinge zutage gefördert hat, die wir ändern mussten, sowohl im Einsatzgebiet selbst als auch in der Kommunikation des Bundesministeriums der Verteidigung; denn auch da waren offenkundig Unzulänglichkeiten vorhanden. Diese Änderungen sind weitgehend geschehen. Die Versuche, sowohl den Einsatz wie auch handelnde Personen in Misskredit zu bringen oder gar zu diffamieren, sind gescheitert.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Bericht des Untersuchungsausschusses ''Kunduz'''
Rede vor dem Deutschen Bundestag vom 01.12.2011 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses als 1. Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 45a Absatz 2 des Grundgesetzes- Drucksache 17/7400 -
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat stellte das Einsatzjahr 2009 mit den eigenen Opfern im April und den bedauernswerten zivilen Opfern am Kunduz-Fluss am 4. September 2009 einen Einschnitt in der Geschichte der Bundeswehr und auch der Bundesrepublik Deutschland dar. Spätestens mit diesem Einsatzjahr war klar, dass wir uns in Afghanistan - man kann das jetzt juristisch formulieren, aber ich sage es einmal so, wie es der normale Mensch empfindet - im Krieg befinden. Ich denke, vieles was danach an Konsequenzen folgte, bis hin zur Bundeswehrreform in der Gestalt, wie sie jetzt angegangen wird, ist der Tatsache geschuldet, dass man sich diesen Realitäten unausweichlich hat stellen müssen.
Zur Beurteilung des Vorfalls am Kunduz-Fluss war es unumgänglich, einen Untersuchungsausschuss einzurichten. Deshalb wurde er auch - der Kollege Brand hat darauf hingewiesen - einstimmig eingesetzt. Als öffentliche Einrichtung muss sich die Parlamentsarmee genau wie die Polizei bei der Wahrnehmung ihrer Machtmittel einer kritischen Prüfung unterziehen. Deshalb bekennen wir uns auch dazu, dass sich das Handeln in diesem Fall der kritischen Prüfung durch einen Untersuchungsausschuss zu unterziehen hatte.
Dabei hat aber nicht nur die Bundesregierung, sondern auch das Parlament die Aufgabe, diese Prüfung vor dem Hintergrund ihrer Verantwortung wahrzunehmen. Dazu muss ich schon sagen - da teile ich die Bewertung des Kollegen Brand -, dass das nicht in jedem Fall die alleinige Richtschnur gewesen sein kann, an der sich die Opposition orientiert hat. Bei uns standen auf jeden Fall die Sachaufklärung und das, was wir an Folgerungen für die weitere Tätigkeit der Bundeswehr daraus zu ziehen haben - mit dem Stichwort „Lessons Learned“ wurde das schon erwähnt -, im Vordergrund.
An der Stelle sei auch einmal erwähnt, dass die Koalition gemeinsam mit SPD und Grünen im Feststellungsteil unseres Berichtes einen Weg gefunden hat, wenigstens die Sachaufklärung auf einen gemeinsamen Stand zu bringen. Eigentlich war bis zum Schluss auch die Linke mit dabei, die sich dem dann aber ganz kurz vor Toresschluss entzogen hat. Als Beweggründe dafür eignen sich - darauf komme ich später bei einzelnen Punkten noch zurück - wohl nur andere als die gemeinsame Sachaufklärung. Hier hat anscheinend die Regie aus dem Backoffice dominiert.
Wir als Koalition haben uns die Bewertung der Tätigkeit oder der Entscheidungen des Oberst Klein an diesem Tag nicht leichtgemacht. Wir sind zu dem Ergebnis gelangt, dass man nach Abschluss aller Untersuchungen zu dem Schluss kommen muss, dass die Entscheidung zwar militärisch nicht angemessen war - dazu bekennen wir uns auch -, dass er aber nach bestem Wissen und Gewissen und zum Wohle der Soldatinnen und Soldaten, die ihm genauso unterstellt waren wie die zivilen Bediensteten, die im Lager dabei waren, gehandelt hat. Wie gesagt: Im Nachhinein, nach Vorliegen aller Informationen und mit großer Distanz kann man dieses Urteil fällen.
Wenn es zu einer Fehlentscheidung gekommen ist, dann auch deshalb, weil damals die Aufklärungs-, Führungs- und Wirkmittel nicht zur Verfügung standen, die einem Kommandeur in Kunduz heute zur Verfügung stehen. Auch das ist klar: Hier wurde unmittelbar und schnell gehandelt.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Der Vorwurf der parteipolitischen Inszenierung, Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, muss Ihnen natürlich gemacht werden, nachdem der verantwortliche Minister, Dr. Jung, sehr zügig zurückgetreten ist. Dadurch, dass Sie sich nach diesem Rücktritt auf den ehemaligen Minister zu Guttenberg konzentriert haben, ist Ihre eigentliche Absicht doch mehr als offensichtlich. Die Bewertung des Vorganges rund um den ehemaligen Generalinspekteur Schneiderhan und den ehemaligen Staatssekretär Wichert zeigt doch, wes Geistes Kind Ihre Bewertung ist. Ich kann nur sagen: Den Eindruck, den die beiden Zeugen im Untersuchungsausschuss gemacht haben, jedenfalls auf mich, hat sehr glaubwürdig erscheinen lassen, was der Zeuge zu Guttenberg ausgesagt hat.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Da der Name Volker Rühe und der seines Nachfolgers gefallen sind, verbitte ich mir schon, dass sich Leute ein Urteil erlauben, die mit dem Untersuchungsausschuss und dem Untersuchungsgegenstand in keiner Weise zu tun hatten.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Sowenig wie wir an dieser Stelle ein Werturteil über die Personen oder deren Lebensleistung abgegeben haben,
(Michael Brand (CDU/CSU): So ist es!)
so wenig kann ich diejenigen ernst nehmen, die sich ein Urteil über ein Verhalten in dieser konkret angesprochenen Sachlage herausnehmen,
(Michael Brand (CDU/CSU): Genau! Es ging nur um den Fall Kunduz!)
obwohl sie in keiner Weise daran beteiligt waren. Das will ich hier schon noch einmal klarstellen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Jetzt zu etwas anderem; das ist vor allem an die Linke gerichtet. Es geht um den Versuch, die Bundeswehr, Stichwort „Task Force 47“, in eine bestimmte Richtung zu rücken, wodurch nahegelegt wird, dass sie gewissermaßen Listen von Targets abarbeitet oder Beihilfe zu Geheimoperationen leistet. Dergleichen ist noch nicht einmal im Ansatz belegbar gewesen. Es ist ein Unding, dass Sie das offensichtlich weiterhin behaupten.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU - Michael Brand (CDU/CSU): Das ist die Strategie von Diffamieren und Propaganda!)
Es gab nicht einmal einen Anfangsverdacht. Das Ganze ist nichts anderes als Diffamierung. Auch hier wird wieder der Versuch deutlich, diesen Einsatz, die Bundeswehr und ihre Führung an dieser Stelle zu diskreditieren. Man tut so, als ob sich unsere Soldatinnen und Soldaten zu solchem Tun Geheimdienstoperationen entweder aus eigenem Antrieb oder im Auftrag anderer abzuarbeiten hergeben. Das ist nicht der Fall.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Es gab nicht einen einzigen Hinweis darauf, dass es anders gewesen ist. Zu Ihrer Behauptung, der Luftschlag sei völkerrechtswidrig gewesen, kann ich nur sagen: Die deutsche Justiz, die über die Anklage gegen Oberst Klein zu entscheiden hatte, ist schlicht und ergreifend anderer Meinung.
(Lachen des Abg. Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE))
- Da können Sie lachen. Bei juristischen Meinungen gibt es natürlich immer unterschiedliche Auffassungen. Es gibt ja den Spruch: Drei Juristen, fünf Meinungen.
(Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU): Falsch!)
Wenn es bei solchen Fragen von den zuständigen Institutionen eine Entscheidung gibt, ist es Aufgabe des Parlaments, das nicht zu ignorieren und nicht weiterhin zu behaupten, dass man völkerrechtswidrig unterwegs gewesen ist.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Alles in allem kann man sagen, dass die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses diejenigen Dinge zutage gefördert hat, die wir ändern mussten, sowohl im Einsatzgebiet selbst als auch in der Kommunikation des Bundesministeriums der Verteidigung; denn auch da waren offenkundig Unzulänglichkeiten vorhanden. Diese Änderungen sind weitgehend geschehen. Die Versuche, sowohl den Einsatz wie auch handelnde Personen in Misskredit zu bringen oder gar zu diffamieren, sind gescheitert.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)




