28.10.2011
- Drucksacken 17/7191, 17/7506 -
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren,
der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN greift eine Problematik auf, die wir als Koalitionsfraktionen sehr ernst nehmen. Umso mehr enttäuscht es, dass DIE GRÜNEN ihren Antrag mit aller Macht im Schnellverfahren behandelt haben wollten. Ein seriöses parlamentarisches Verfahren, das der Bedeutung des Themas auch gerecht wird, sieht jedenfalls anders aus. Wir hätten es im Rahmen der Ausschussberatung gerne gesehen, wenn der Antrag in den fachlich zuständigen Unterausschuss Zivile Krisenprävention und vernetzte Sicherheit zur Gutachterlichen Stellungnahme überwiesen worden wäre. Ich bin überzeugt davon, dass im Rahmen einer ordentlichen Behandlung des Antrags im Laufe des Verfahrens einige Unklarheiten beseitigt worden wären und man sich gemeinsam auf sinnvolle Maßnahmen hätte verständigen können. Auf diese Art und Weise jedoch werden offensichtlich bewusst Differenzen erzeugt, die in der Zielrichtung zwischen Antragsteller und Koalitionsfraktionen gar nicht existieren. Es drängt sich der Verdacht auf, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Sitzungswoche, in der Einsatzversorgungsverbesserungsgesetz einstimmig verabschiedet werden wird, wenigstens noch einen Hauch von Differenz zur Koalition aufbauen wollen, um typische Oppositions-Reflexe zu bedienen. Schade für das Sachthema!
Der Antrag der Grünen argumentiert schlicht unpräzise. Beim Thema Zivilpersonal in Konfliktsituationen ist eine differenzierte Betrachtung jedoch zwingend erforderlich. Das Einsatzversorgungsverbesserungsgesetz, dessen Annahme jüngst vom federführenden Verteidigungsausschuss in großer Einmütigkeit aller Fraktionen einstimmig empfohlen wurde, sichert neben der Absicherung von aus dem Auslandseinsatz in Kriegssituationen geschädigten Soldaten auch die Absicherung von heimkehrenden, verletzten Zivilisten, die vom Bund als ihrem Dienstherren entsandt wurden. Dies gilt für Polizisten, Richter, Staatsanwälte sowie generell alle Beamten des Bundes im Auslandseinsatz. Dieser Fakt wird von den Antragstellern schlicht ignoriert.
Zu Recht ist das Einsatzversorgungsverbesserungsgesetz von allen Fraktionen als wichtiges Signal an jene gewertet worden, die im Dienste der Bundesrepublik Deutschland eine beachtenswerte Tätigkeit im Ausland verrichten. Die Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen nehmen ihre Fürsorgepflicht als Gesetzgeber und Exekutive ernst.
Nach dem Entwicklungshelfergesetz –zum Beispiel beim Zivilen Friedensdienst – findet die Absicherung nach dem Einsatzversorgungsverbesserungsgesetz keine Anwendung. Daher stellt sich die Situation bei Entwicklungshelfern anders dar. Hier hätten wir gerne mit den Antragsstellern eine intensive Debatte über Lösungsmöglichkeiten geführt. Die bisherige Regelung hat vor allem umsetzungstechnische Gründe. In dieser Frage werden wir auch weiterhin einen engen Austausch mit der Bundesregierung suchen.
Was die Versorgung von Zivilpersonal angeht, das mit anderen privatrechtlichen Arbeitgebern wie NGOs ins Ausland gehen, so obliegt es dem jeweiligen Arbeitgeber, die Versorgung seiner Mitarbeiter auszugestalten und eine entsprechende Vorsorge im Falle einer Schädigung für seine Mitarbeiter zu gewährleisten. Der Bund ist hier nicht der Dienstherr und trägt dementsprechend auch keine Fürsorgepflicht. Dies kann auch von Seiten der Zivilgesellschaft nicht gewünscht werden.
Wir sehen das Anliegen des vorliegenden Antrags in der Tendenz richtig. Allerdings lassen die Forderungen der GRÜNEN jegliche Differenzierung vermissen. Der unterschiedliche Status der jeweiligen Zivilisten macht eine solche jedoch zwingend erforderlich. Hier kann es keine pauschale Regelung geben.
Darüber hinaus war aufgrund des gewählten Verfahrens eine sinnvolle parlamentarische Behandlung der Problematik leider nicht möglich. Aus den genannten Gründen können wir dem Antrag daher nicht zustimmen.
Antrag ''Zivilpersonal in Konflikten besser betreuen'' (zu Protokoll gegeben)
Rede vor dem Deutschen Bundestag vom 27.10.2011 (zu Protokoll gegeben) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Agnes Malczak, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zivilpersonal in Konflikten besser betreuen- Drucksacken 17/7191, 17/7506 -
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren,
der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN greift eine Problematik auf, die wir als Koalitionsfraktionen sehr ernst nehmen. Umso mehr enttäuscht es, dass DIE GRÜNEN ihren Antrag mit aller Macht im Schnellverfahren behandelt haben wollten. Ein seriöses parlamentarisches Verfahren, das der Bedeutung des Themas auch gerecht wird, sieht jedenfalls anders aus. Wir hätten es im Rahmen der Ausschussberatung gerne gesehen, wenn der Antrag in den fachlich zuständigen Unterausschuss Zivile Krisenprävention und vernetzte Sicherheit zur Gutachterlichen Stellungnahme überwiesen worden wäre. Ich bin überzeugt davon, dass im Rahmen einer ordentlichen Behandlung des Antrags im Laufe des Verfahrens einige Unklarheiten beseitigt worden wären und man sich gemeinsam auf sinnvolle Maßnahmen hätte verständigen können. Auf diese Art und Weise jedoch werden offensichtlich bewusst Differenzen erzeugt, die in der Zielrichtung zwischen Antragsteller und Koalitionsfraktionen gar nicht existieren. Es drängt sich der Verdacht auf, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Sitzungswoche, in der Einsatzversorgungsverbesserungsgesetz einstimmig verabschiedet werden wird, wenigstens noch einen Hauch von Differenz zur Koalition aufbauen wollen, um typische Oppositions-Reflexe zu bedienen. Schade für das Sachthema!
Der Antrag der Grünen argumentiert schlicht unpräzise. Beim Thema Zivilpersonal in Konfliktsituationen ist eine differenzierte Betrachtung jedoch zwingend erforderlich. Das Einsatzversorgungsverbesserungsgesetz, dessen Annahme jüngst vom federführenden Verteidigungsausschuss in großer Einmütigkeit aller Fraktionen einstimmig empfohlen wurde, sichert neben der Absicherung von aus dem Auslandseinsatz in Kriegssituationen geschädigten Soldaten auch die Absicherung von heimkehrenden, verletzten Zivilisten, die vom Bund als ihrem Dienstherren entsandt wurden. Dies gilt für Polizisten, Richter, Staatsanwälte sowie generell alle Beamten des Bundes im Auslandseinsatz. Dieser Fakt wird von den Antragstellern schlicht ignoriert.
Zu Recht ist das Einsatzversorgungsverbesserungsgesetz von allen Fraktionen als wichtiges Signal an jene gewertet worden, die im Dienste der Bundesrepublik Deutschland eine beachtenswerte Tätigkeit im Ausland verrichten. Die Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen nehmen ihre Fürsorgepflicht als Gesetzgeber und Exekutive ernst.
Nach dem Entwicklungshelfergesetz –zum Beispiel beim Zivilen Friedensdienst – findet die Absicherung nach dem Einsatzversorgungsverbesserungsgesetz keine Anwendung. Daher stellt sich die Situation bei Entwicklungshelfern anders dar. Hier hätten wir gerne mit den Antragsstellern eine intensive Debatte über Lösungsmöglichkeiten geführt. Die bisherige Regelung hat vor allem umsetzungstechnische Gründe. In dieser Frage werden wir auch weiterhin einen engen Austausch mit der Bundesregierung suchen.
Was die Versorgung von Zivilpersonal angeht, das mit anderen privatrechtlichen Arbeitgebern wie NGOs ins Ausland gehen, so obliegt es dem jeweiligen Arbeitgeber, die Versorgung seiner Mitarbeiter auszugestalten und eine entsprechende Vorsorge im Falle einer Schädigung für seine Mitarbeiter zu gewährleisten. Der Bund ist hier nicht der Dienstherr und trägt dementsprechend auch keine Fürsorgepflicht. Dies kann auch von Seiten der Zivilgesellschaft nicht gewünscht werden.
Wir sehen das Anliegen des vorliegenden Antrags in der Tendenz richtig. Allerdings lassen die Forderungen der GRÜNEN jegliche Differenzierung vermissen. Der unterschiedliche Status der jeweiligen Zivilisten macht eine solche jedoch zwingend erforderlich. Hier kann es keine pauschale Regelung geben.
Darüber hinaus war aufgrund des gewählten Verfahrens eine sinnvolle parlamentarische Behandlung der Problematik leider nicht möglich. Aus den genannten Gründen können wir dem Antrag daher nicht zustimmen.




